Läuteordnung
Läuteordnung der Stadt- und Ratskirche St. Marien Stendal
Grundlage dieser Ordnung ist Artikel 9 der "Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union".
Artikel 9 Glockengeläut: Die Glocken rufen die Gemeinde zum Gottesdienst und laden zum Gebet ein. Das Glockengeläut wird durch eine Läuteordnung geregelt.
Da in St. Marien nicht an jedem Sonntag ein Gottesdienst stattfindet, wird die beschlossene Läuteordnung vom 12.07.200 durch folgende Richtlinien vereinfacht.
Folgende Glocken gehören zum Geläut: I bis IV Großglocken, V bis IX Chorgeläut
| I | Maria oder Sturmglocke |
| II | Neue Glocke oder Osanna |
| III | Anna oder Faule Anna |
| IV | Vesperglocke oder Morgen- und Abendglocke |
| V | Zuckerhutglocke (ehemalige Viertelschlagglocke) |
| VI | Friedensglocke |
| VII | Zeichenglocke I |
| VIII | Zeichenglocke II |
| IX | Cantate |
Läuteregel: Üblicherweise wird mit der tonhöchsten Glocke begonnen. Danach setzen die folgenden tontieferen Glocken ein, beim Ausläuten ebenso. Die tonhöchste Glocke hört zuerst auf. Dann folgen die jeweils tieferen Glocken, bis die tiefste Glocke das Läuten beendet. Reihenfolge: IV-III-II-I
Läutedauer: Das Läuten sollte sich bei bis zu drei Glocken auf 5 bis 8 Minuten beschränken. Läuten mehr als drei Glocken kann die Läutedauer auf bis zu 10 Minuten ausgedehnt werden. Das Einläuten des Neuen Jahres sowie das Osterläuten kann auch eine Viertelstunde dauern. Das alleinige Läuten der Friedensglocke sollte 2-3 Minuten nicht überschreiten.
Volles Geläut an hohen Festtagen: (I, II, III, IV)
Weihnachten (einschließlich Heiligabend), Ostern, Pfingsten, Bartholomäus (Kirchweihtag), zum Neuen JahrGeläut mit drei großen Glocken: (II, III, IV)
an normalen Sonntagen zum Gottesdienst, an Wochentagen zum Gottesdienst / Andacht aus besonderem AnlassGeläut mit zwei Großglocken: (II, III)
bei Kasualien (Taufe, Trauung, Jubiläen);
kirchenmusikalische VeranstaltungenGeläut mit einer Glocke: (I)
Vorläuten zum Gottesdienst an hohen Festtagen (35 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes)Geläut mit einer Glocke: (II)
zu Beerdigungen
Vorläuten zum Gottesdienst an normalen Sonntagen bzw. Wochentagen (35 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes)Geläut mit einer Glocke: (IV)
Mittagsgeläut an Werktagen um 12.00 Uhr
Vespergeläut an Werktagen um 18.00 UhrChorgeläut (V - VI - VII - VIII - IX)
Ergänzend zum vollen Geläut an Festtagen wird das Chorgeläut von 5 Minuten mit einer kurzen Pause von 1 Minute separat vorangestellt.
Abweichend von dieser Regelung kann auf Antrag des Fördervereins Glocken St. Marien e.V. durch den Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst das Läuten zu besonderen Anlässen gestattet werden.
Im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten und Reparaturen an den Glocken und der Läuteanlage ist das Läuten gestattet.
